Immobilienbewertung im Erbfall

Immobilienbewertung im Erbfall, Sibylle Haas DIE IMMOBILIENGUTACHTERIN hilft weiter

Sie möchten Ihre Immobilien der nächsten Generation übergeben oder aber Sie haben Immobilien geerbt! Beides sind gute Gründe weshalb eine Immobilienbewertung im Erbfall erforderlich werden kann. Die entsprechenden Wertgutachten erstellt ein Sachverständiger für die Immobilienbewertung.

Wann lohnt sich eine Immobilienbewertung im Erbfall

Eine Immobilienbewertung im Erbfall ist immer sinnvoll, wenn:

  • Sie Ihren Nachlass selbstbestimmt regeln möchten
  • der Nachlassverwalter den Wert des Immobilienvermögens benötigt , um die Höhe des Nachlasses festzulegen
  • plötzlich Miterben auftreten, die auf ihren Pflichtteil bestehen
  • Sie ggf. das Erbe ausschlagen möchten
  • Sie ggf. einen Teil der geerbten Immobilien verkaufen möchten
  • das Finanzamt  zur Festsetzung der Erbschaftssteuer den Wert des Immobilienvermögens sehr pauschal und überschlägig ermittelt – können Sie dann nachweisen, dass Ihre Immobilie deutlich weniger wert ist, als vom Finanzamt geschätzt, erspart Ihnen das Erbschaftssteuer.

Übrigens, die Kosten für Gutachten zur Erstellung einer Immobilienbewertung im Erbfall, fallen unter Nachlassverbindlichkeiten und sind sogar steuerlich absetzbar.

Erbauseinandersetzung

Zunächst gilt es für Sie, Ihre Erben und ggf. Ihre Miterben sich mit dem Erbe auseinander zu setzen. Geht man sachlich vor, ist eine Erbauseinandersetzung keine strittige sondern eine formale Auseinandersetzung um das Erbe. Dabei gilt es im ersten Schritt den Wert des Nachlasses festzustellen. Erst wenn der Wert der Erbschaft ermittelt ist, kann sie unter den Erben aufgeteilt werden. Damit beginnt dann die eigentliche Erbauseinandersetzung. Zur Erbauseinandersetzung gehört es dann auch, den Wert des Immobilienvermögens zu ermitteln.

Dafür ist eine Immobilienbewertung im Erbfall erforderlich.

Immobilienbewertung im Erbfall hilft Erbschaftssteuer zu sparen

Nicht zu unterschätzen sind auch die Steuern auf den Erbteil eines Erben. Jeder Erbe hat einen sogenannten Freibetrag, über den er keine Steuern bezahlen muss. Die Höhe des Freibetrags ist abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, fällt Erbschaftssteuer an. Juristische Grundlage hierfür ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz, kurz ErbStG. Auch hier hilft eine Immobilienbewertung, um ggf. Steuern zu sparen.

Immobilienbewertung im Erbfall für Erbengemeinschaften

Sie haben mit mehreren Personen ein Immobilienvermögen geerbt. Dann sind Sie eine sogenannte Erbengemeinschaft.

Sind Sie sich als Erbengemeinschaft einig, können Sie zur Bewertung Ihres Immobilienvermögens  gemeinsam eine Immobilienbewertung im Erbfall in Auftrag geben oder aber nur einer der Erben beauftragt im Auftrag der Miterben das / die Immobiliengutachten.

Sollten Sie als Erbengemeinschaft zerstritten sein, kann natürlich jede Partei ihren Immobiliensachverständigen beauftragen.

Um Kosten zu sparen, kann natürlich auch ein Schiedsgutachten in Auftrag gegeben werden.

Immobilien vererben

Zur Absicherung im Alter oder als solide Kapitalanlage haben Sie im Lauf der Zeit mehrere, nicht immer gleichwertige Immobilien angeschafft. Diese möchten Sie jetzt gerne Ihren Kindern überschreiben. Um später Streitigkeiten zu vermeiden, möchten Sie jedes Kind gleich behandeln. Außerdem ist es Ihnen wichtig, dass Ihre Erben etwas Erbschaftssteuer sparen und deshalb handeln Sie vorausschauend. Damit sich keines Ihrer Kinder später einmal bevor- oder benachteiligt fühlt, hilft eine Immobilienbewertung im Erbfall bei der gerechten Aufteilung des Immobilienvermögens.

Immobilienvermögen geerbt

Sie möchten als Alleinerbe oder Erbengemeinschaft die geerbten Immobilien gerne behalten. Allerdings haben Sie viel zu wenig Zeit sich wirklich um die Immobilien zu kümmern. Warum betrauen Sie dann nicht eine Fachfirma mit der Verwaltung der Immobilien?