Sibylle Haas DIE IMMOBILIENGUTACHTERIN
Immobiliengutachten, Verkehrswertgutachten für Immobilien
Es gibt viele Gründe, weshalb Sie den Wert einer Immobilie benötigen. Bei Ihren Recherchen haben Sie verschiedene Begriffe wie Immobiliengutachten, Verkehrswertgutachten für Immobilien, Immobilienbewertung oder aber auch Wertermittlung oder Taxierung von Immobilien, gefunden. Aber was bedeuten alle diese Begriffe und ist darunter immer das Gleiche zu verstehen? JA – es gibt eben nur viele Synonyme, die jedoch alle das Gleiche bedeuten.
Schon seit über 10 Jahre ist Sibylle Haas von der DEKRA zertifizierte Sachverständige für die Immobilienbewertung D3. Als selbstständige Unternehmerin erstellt sie mit ihrem Sachverständigenbüro, DIE IMMOBILIENGUTACHTERIN, Verkehrswertgutachten für Immobilien im Großraum Köln, Bergisch Gladbach und Leverkusen. Dabei reicht der Aktionsradius des Sachverständigenbüros auch weit in den Rheinisch-Bergischen Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis, den Oberbergischen Kreis und den Rhein-Erft-Kreis.
Verkehrswertgutachten werden erstellt für:
- Wohnhäusern (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Eigentumswohnung)
- Geschäftshäuser (Bürogebäude, Fabrikgebäude, Verwaltungsgebäude)
- Hotelimmobilien (Gaststätten, Gasthöfe, Pensionen, Hotels u. ä.)
- Autohäuser
- Pflegeheime
Immobiliengutachten – wann sinnvoll?
In welchen Fällen ist es denn überhaupt sinnvoll ein Verkehrswertgutachten oder eine Immobilienbewertung in Auftrag zu geben?
- Familienangelegenheiten sind zu regeln
- Erbschaften und Schenkungen stehen an
- Steuererklärungen und Bilanzen sind zu erstellen
- Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sind zu treffen
- Finanzierungen und Beleihungen werden erforderlich
- Mieterhöhungen sollen umgesetzt werden
- die Immobilie soll saniert werden
Verkehrswertgutachten erfassen den Zustand der Gebäude und Außenanlagen
Umgangssprachlich werden Verkehrswertgutachten oft bezeichnet als:
- Immobiliengutachten
- Wertgutachten
- Wertermittlung
- Immobilienbewertung
bei einem Verkehrswertgutachten für eine Immobilie gilt es den aktuellen Zustand des Grundstücks sowie der auf ihm errichteten Gebäude und Außenanlagen zu erfassen. Dazu ist ein Ortstermin erforderlich. Der Sachverständige besichtigt das Grundstück sowie die auf ihm errichteten Gebäude und Außenanlagen. Danach nimmt er Stellung zu Nutzung, Baujahr, Gebäudeausstattung, Haustechnick, energetischer Qualität der Gebäudehülle, Instandhaltungsmaßnahmen, Modernisierung usw.
Eine vom Eigentümer gut geführte Grundstücksakte erleichtert die Arbeit des Sachverständigen für die Immobilienbewertung ungemein sowie Erstellung des Verkehrswertgutachten.