Was ist ein Verkehrswert?

Verkehrswert

Der Wert eines Grundstückes wird gem. § 194 BauGB als Verkehrswert bezeichnet. Umgangssprachlich wird der Wert eines Grundstücks oft auch als Immobilienwert, Grundstückswert oder Marktwert bezeichnet.

Was bedeutet ein Erbbaurecht?

Erbbaurecht

Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, hat ein Bauherr, auch Erbbauberechtigte genannt, eine Immobilie auf einem Grundstück errichtet das ihm nicht gehört und leistet für die Nutzung dieses Grundstücks eine Pacht (Erbbauzins / Erbpachtzins) an den Erbbaugeber, also den Eigentümer des Grundstücks.