Immobilienbewertung im Scheidungsfall

Immobilienbewertung im Scheidungsfall

Jede 3. Ehe in Deutschland wird geschieden. Mit Ihrem Wunsch sich von Ihrem Ehepartner zu trennen, sind Sie kein Einzelfall. Dennoch Scheidungen sind langwierig, komplex und oft sehr emotional. Gehören Immobilien zur Vermögensmasse ist bei einer Scheidung häufig der Zugewinn nach § 1373 BGB zu ermitteln. Als Sachverständige für die Immobilienbewertung helfe ich Ihnen gerne mit einer Immobilienbewertung im Scheidungsfall weiter.

Immobilienbewertung im Scheidungsfall – Ermittlung des Zugewinns

Bei der Immobilienbewertung im Scheidungsfall ist der Zugewinn gem. § 1373 BGB zu ermitteln. Der Zugewinn entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Anfangs- und Endwert einer Immobilie. Sie oder Ihre Anwälte müssen also den Wert Ihres Immobilienvermögens zu unterschiedlichen Stichtagen wissen. Dazu sind Marktkenntnisse über einen längeren Zeitraum erforderlich. Durch meine langjährige Tätigkeit als Sachverständige für die Immobilienbewertung verfüge ich über detaillierte Kenntnisse zum Immobilienmarkt in den Regionen Köln, Bonn, Bergisch Gladbach und Leverkusen sowie im Rheinisch-Bergischen Kreis, Oberbergischen Kreis und Rhein-Sieg-Kreis.

Wie ich Sie unterstützen kann hängt letztendlich auch davon ab in welche Situation Sie und Ihr Ex-Partner stecken; d. h. reden Sie noch miteinander oder läuft alles nur noch über die Anwälte?

Immobilienbewertung im Scheidungsfall – Gütliche Trennung

Sie sind nicht gänzlich zerstritten und reden noch miteinander. Sie wollen sich gütlich einigen und benötigen für die Berechnung des Zugewinns oder der Auszahlung des anderen Partners lediglich den Marktwert Ihrer Immobilie. Oder Sie haben gemeinsam beschlossen Ihre Immobilie zu verkaufen und benötigen eine Unterstützung bei der Festlegung eines marktgerechten Verkaufspreises. Oder Sie beabsichtigen bereits im Trennungsjahr Ihre Vermögensverhältnisse klären.

In all diesen Fällen kann ich Ihnen eine kostengünstige Wertexpertise anbieten. Die Wertexpertise eignet sich besonders bei gemeinsam genutzten Immobilien, deren Merkmale beiden Partnern gut bekannt sind.

Aber Vorsicht, wenn es dann plötzlich doch zum Streit kommen sollte – denn die Wertexpertise ist nicht vor Gericht verwendbar und ersetzt auch kein Schiedsgutachten.  

Immobilienbewertung im Scheidungsfall – Sie sind sich nicht einig

Gerade in emotionsgeladenen Scheidungsverfahren, sehen die Partner jedoch sehr oft den Wert der Immobilie sehr unterschiedlich. Dann hilft nur ein objektiv erstelltes Verkehrswertgutachten weiter, um den Ex-Partner, die Gegenseite oder aber auch das Gericht vom tatsächlichen Wert der Immobilie zu überzeugen. In diesem Fall erstelle ich ein sogenanntes Parteigutachten, mit dem  Ziel ihre Position vor Gericht zu untermauern.

Ein Schiedsgutachten zur Konfliktlösung bei Immobilienbewertung im Scheidungsfall

Sie sind sich mit Ihrem Partner über den Wert des Immobilienvermögens nicht einig. Aber einen Rechtsstreit vor Gericht austragen oder gar eine Zwangsversteigerung kommen für Sie auch nicht in Frage.

Dann gibt es die Möglichkeit sich mit Ihrem Partner dem Schiedsspruch eines Dritten zu unterwerfen. In diesem Fall können Sie mich zusammen mit Ihrem Ex-Partner als Schiedsgutachter mit der Erstellung eines verbindlichen, gerichtstauglichen Verkehrswertgutachtens, einem sogenannten Schiedsgutachtens nach BGB (§§ 315 – 319) beauftragen. Voraussetzung für die bindende Wirkung des Schiedsgutachtens ist eine gültige Schiedsgutachtenabrede und die vereinbarungsgemäße Bestellung von mir als Schiedsgutachter. Eine spätere Klage vor Gericht wird hierbei zuvor vertraglich unter den Parteien ausgeschlossen.