Steuerliche Wertermittlung

Steuerliche Wertermittlung

Steuerliche Wertermittlung für das Finanzamt

Sie haben eine Immobilie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen. Aber Ihre Freude darüber, währt nur für kurze Zeit. Denn das Finanzamt hat eine steuerliche Wertermittlung durchgeführt – und mit dem Ergebnis der Besteuerung sind Sie überhaupt nicht zufrieden. Vielmehr sind Sie der Meinung, dass Ihre Immobilie bei der Bemessung der

  • Erbschaftssteuer
  • Vermögenssteuer
  • Schenkungssteuer

vom Finanzamt zu hoch veranlagt ist. Um Ihre Steuerlast zu senken, müssen Sie nun dem Finanzamt einen niedrigeren „Gemeinen Wert“ nachzuweisen. Das funktioniert jedoch nur, wenn Sie ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten einreichen.

Wussten Sie, dass grundstücksbezogene Steuern die wichtigste Einnahmequelle von Bund, Ländern und Gemeinden sind. Ausgangsgröße bei der steuerlichen Veranlagung von Grundstückswerten ist das Grundstück selbst. Die Finanzbehörden sind gehalten, bei der Ermittlung des so genannten Gemeinen Werts (Marktwert, Verkehrswert) eines Grundstücks, den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Deshalb ermittelt das Finanzamt die grundstücksbezogenen Steuern

  • Grundsteuer
  • Grunderwerbssteuer
  • EinheitswertDd
  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Betriebsvermögen
  • etc.

nach stark standardisierten und typisierten Wertermittlungsverfahren. Dabei werden allgemein zugängliche Daten vom Schreibtisch aus recherchiert. Die individuelle Besonderheiten und wertbeeinflussenden Merkmale Ihrer Immobilie wie

  • Dienstbarkeiten
  • grundstücksbezogene Rechte und Lasten
  • Baulasten
  • Sanierungsbedürftigkeit
  • Instandhaltungs- und Modernisierungsrückstau
  • Denkmalschutz
  • Altlasten etc.

finden dabei keine Beachtung. Dies führt zu einer Überwertung der Immobilie und somit zu einer höheren Steuerlast für Sie.

Die Steuerliche Wertermittlung

oder wie Sie mit Hilfe der „Escape“-Klausel Steuern sparen

Einer zu hohen steuerlichen Veranlagung, können Sie jedoch entgegensteuern. Beauftragen Sie ein Sachverständigengutachten zur steuerlichen Wertermittlung Ihrer Immobilie und reichen Sie es bei der Finanzbehörde ein. Denn ein fundiertes Verkehrswertgutachten erkennt das Finanzamt an. Der hier ermittelte Wert, wird dann für Ihre steuerliche Veranlagung herangezogen.

Mit sorgfältig recherchierten Daten erarbeiten wir den individuellen Charakter Ihrer Immobilie. Gewissenhaft und kompetent erstellten wir das Verkehrswertgutachten zur Immobilienbewertung aus steuerlichen Gründen. So helfen wir Ihnen dabei Steuern zu sparen.

Sehr gerne empfehlen uns Steuerberater an ihre Mandanten weiter, wenn eine steuerliche Wertermittlung sinnvoll erscheint.

Gemeiner Wert:
Gem. § 9 Abs. 2 BewG (Bewertungsgesetz) entspricht der Gemeine Wert  dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsguts bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Umstände bleiben dabei außer Betracht.